Aufgaben und Kompetenzen des RFO
Aufgaben und Kompetenzen des RFO bei Katastrophen und Notlagen
(wenn die Mittel der Feuerwehr nicht mehr ausreichen oder bei besonderen Lagen nach Aufgebot durch die Feuerwehr oder politischen Behörden)
Leistungsauftrag RFO
Das Kernteam des RFO in Vorbereitung
- stellt die Führung im rückwärtigen Raum sicher,
- erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für die Exekutive und stellt den Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse sicher,
- ist zuständig für die Gefahrenbeurteilung, die Fachdienstkonzepte und die spezifischen Einsatzplanungen,
- trifft Vorkehrungen für den Schutz der Bevölkerung, von Tieren und Sachwerten und veranlasst die nötigen Vorsorgemassnahmen,
- trifft Massnahmen für die rasche Information der Bevölkerung und arbeitet zu diesem Zweck mit den Gemeindebehörden, der Kantonspolizei und dem Regierungsstatthalter zusammen,
- koordiniert die Massnahmen und den Mitteleinsatz mit der Einsatzleitung Front und beantragt zusätzliche Ressourcen.
Das Kernteam des RFO im Einsatz
- verfügt über die Kompetenz zum Aufgebot von Zivilschutz, Feuerwehr und weiterer Mittel der Gemeinden in seinem Zuständigkeitsbereich,
- ernennt einen Gesamteinsatzleiter,
- setzt die Mittel der vom Ereignis betroffenen Gemeinden ein und unterstellt sie zu diesem Zweck dem Gesamteinsatzleiter,
- schafft im Hinblick auf Katastrophen und Notlagen die personellen, materiellen, organisatorischen und planerischen Voraussetzungen für die Führung, die Führungsunterstützung und den effizienten Einsatz der Mittel ohne Zeitverzug.
Finanzkompetenz
- Das Kernteam des RFO hat eine erste Finanzkompetenz von CHF 10‘000.– im Ereignisfall.
- Das zuständige Organ der vom Ereignis betroffenen Gemeinde/n entscheidet über die Freigabe von zusätzlichen finanziellen Mitteln für die Durchführung der erforderlichen Massnahmen bei Katastrophen und Notlagen.
Grundlagen
- Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz vom 24. Juni 2004.
- Verordnung über den Bevölkerungsschutz vom 27. Oktober 2004.
- Organisationsreglement/Leistungsauftrag (OgR) des Gemeindeverbandes öffentliche Sicherheit Untere Emme vom 1. Januar 2011