Gefahrenstufe «erheblich»
Aufgrund der tiefen Luftfeuchtigkeit und der bereits wieder trockenen Waldböden wird die Waldbrandgefahr im ganzen Berner Oberland auf Stufe 3 «erheblich» angehoben. Das restliche Kantonsgebiet bleibt unverändert in Stufe 3 oder 4, «erheblich» oder «gross». Die Massnahmen bleiben unverändert.
Geltende Massnahmen: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m) im Norden des Kantons Bern
In folgenden Regierungsstatthalterämtern des Kantons Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 m):
- Berner Jura
- Biel / Bienne
- Seeland
- Oberaargau
Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter: Feuerverbot in vier Verwaltungskreisen
Weitere Informationen zum Verbot gibt das Merkblatt «Achtung Feuerverbot».
Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde? Hier finden Sie die Angaben.
Verhaltenshinweise für alle anderen Regionen
- Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.




