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Grosse Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Massnahmen / Dispositionsbeurteilung ab 09.07.2026, 12 Uhr

In folgenden Regierungsstatthalterämtern des Kantons Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 m): 

  • Berner Jura 
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau
  • Bern-Mittelland
  • Emmental

Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 9. Juli 2026

Weitere Informationen zum Verbot gibt das Merkblatt «Achtung Feuerverbot».

Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde? Hier finden Sie die Angaben.


Verhaltenshinweise für alle anderen Regionen

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.  
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.  
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.


​​​​​​​Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Bern.

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