Fakultatives Referendum
Gemäss Artikel 35 des Organisationsreglements des Gemeindeverbands Öffentliche Sicherheit Untere Emme vom 9. Dezember 2010 können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten oder zwei Gemeinden gegen Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung, welche ein CHF 100‘000 übersteigendes Geschäft betreffen, das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Bekanntmachung.
Folgender Beschluss der Abgeordnetenversammlung vom 6. November 2025 untersteht dem fakultativen Referendum:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 145'000 für die Ersatzbeschaffung des Atemschutzfahrzeuges
Ablauf der Referendumsfrist: 15. Dezember 2025
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 341
Einreichungsstelle: Gemeindeverband Öffentliche Sicherheit Untere Emme
Geschäftsstelle
Bahnhofstrasse 4
3315 Bätterkinden
Menu
Zum Seitenanfang



